Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma „Carwellness - Mobile Fahrzeugpflege für Privat- und Firmenfahrzeuge“ (im Folgenden als „Aufbereitungsfirma“ bezeichnet).
§ 1 Gegenstand der Geschäftsbedingungen
Gegenstand der nachfolgenden Bedingungen ist das Reinigen und Pflegen von Kraftfahrzeugen aller Art. Die angebotenen Leistungen werden nur zu den jeweils gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Aufbereitungsfirma erbracht.
§ 2 Terminvereinbarungen
Terminvereinbarungen werden grundsätzlich in gegenseitigem Einverständnis beider Geschäftsparteien getroffen. Eilaufträge müssen vom Kunden als solche deklariert werden. Dieser Service ist unverbindlich und richtet sich nach der Auftragslage der Aufbereitungsfirma. Terminvereinbarungen sind gleichzeitig Auftragserteilungen und werden im rechtlichen Sinne auch als solche angesehen. Unabhängig davon hat der Kunde unmittelbar vor dem Beginn der Fahrzeugaufbereitung eine schriftliche Auftragsbestätigung zu unterzeichnen.
§ 3 Nichteinhaltung einer Terminvereinbarung
Terminvereinbarungen behalten ihre Gültigkeit bis zum vereinbarten Termin, wenn nicht mindestens zwei Werktage vor dem Erfüllungsdatum dieser Termin von einer Seite der Geschäftsparteien aufgekündigt wird. Bei höherer Gewalt und behördlichen Anforderungen kann eine Terminvereinbarung kurzfristig als nichtig erklärt werden. Schadensersatzansprüche ergeben sich wohl aus § 3a, nicht aber aus § 3b.
§ 4 Widerrufsrecht
Der Kunde hat das Recht, den Vertrag entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen zu widerrufen. Ein uneingeschränktes Rückgaberecht i.S.v. § 361b BGB wird nicht vereinbart. Im Falle der Ausübung des Widerrufs, trägt der Kunde die Kosten der Rücksendung, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten Ware entspricht. Der Kunde verpflichtet sich, die Ware innerhalb von zwei Wochen nach Ausübung des Widerrufsrechts zurückzusenden, wenn der Widerruf nicht bereits durch Rücksendung ausgeübt wurde.
§ 5 Zahlungsbedingungen / Zahlungsvereinbarungen
Die Zahlungsbedingungen sind vom Kunden so zu akzeptieren, wie sie auf der Auftragsbestätigung angegeben sind. Ausnahmefälle sind nach vorheriger mündlicher Vereinbarung möglich, müssen jedoch auf der Auftragsbestätigung vermerkt werden. Schriftliche Zahlungsvereinbarungen stellen eine Ausnahmeregelung dar und setzen §§ 5a und 5b außer Kraft. Schriftliche Zahlungsvereinbarungen nach § 5c können jederzeit von einer der beiden Parteien, ohne Angabe von Gründen, aufgekündigt werden. Dabei ist eine Kündigungsfrist von mindestens einem Monat einzuhalten. Schriftliche Zahlungsvereinbarungen gelten jeweils für sechs Monate. Nach Ablauf dieser sechs Monate verlängert sich eine Zahlungsvereinbarung automatisch um weitere sechs Monate, wenn sie nicht zum Ende der Laufzeit aufgekündigt wird.
§ 6 Reklamation
Reklamationen können nur direkt nach erbrachter Arbeit geltend gemacht werden. Ein Anspruch kann nur geltend gemacht werden, wenn der Fehler eindeutig bei der Fahrzeugaufbereitung liegt. Bei einer berechtigten Reklamation hat die Aufbereitungsfirma für einen entsprechenden Ausgleich zu sorgen.
§ 7 Haftung und Garantie
Die Aufbereitungsfirma übernimmt die volle Haftung für Schäden, die durch ihre Arbeit am Kraftfahrzeug verursacht werden. Die Haftung für Schäden, die vor der Fahrzeugaufbereitung an dem betroffenen Fahrzeug schon vorhanden waren und durch die Fahrzeugaufbereitung an diesem Fahrzeug veräußert wurden, wird nicht übernommen. Die Mitarbeiter der Aufbereitungsfirma machen den Kunden vor Beginn ihrer Arbeit auf bereits vorhandene Schäden aufmerksam, die der Kunde schriftlich zu bestätigen hat. Die Aufbereitungsfirma übernimmt keine Garantie für den Erfolg der von ihr am Kraftfahrzeug ausgeführten Arbeiten, wenn der Zustand des Kraftfahrzeugs schon im Vorfeld an einem Erfolg zweifeln lässt. Über diesen Umstand wird der Kunde vor Beginn der Arbeiten unterrichtet. Motorraum- und Motorwäsche werden nur an Kraftfahrzeugen mit einwandfreier Elektrikabdichtung durchgeführt; bei Ausfällen übernimmt die Aufbereitungsfirma keine Haftung. Mit der Auftragserteilung zur Motorraum- und Motorwäsche bestätigt der Kunde die einwandfreie Elektrikabdichtung im Motorraum an seinem Kraftfahrzeug.
§ 8 Formalitäten und schriftliche Absicherung
Bevor die Arbeit am Kraftfahrzeug des Kunden aufgenommen werden kann, ist vom Kunden ein Formular gegenzuzeichnen. Dieses Formular beinhaltet die Auftragsbestätigung und die Schadensanzeige. Dieses dient der rechtlichen Absicherung der Auftragsfirma. Mit der Unterzeichnung dieses Formulars bestätigt der Kunde dessen Richtigkeit und akzeptiert die Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. die auf der Auftragsbestätigung vermerkten außerordentlichen Vereinbarungen.
§ 9 Preise / Pauschalpreise
Die Preise richten sich im Allgemeinen nach dem Zustand des Kraftfahrzeugs vor Beginn der Reinigung/Pflege. Preisangaben auf Informationsunterlagen der Aufbereitungsfirma dienen lediglich zur Orientierung und können je nach Fall von den Orientierungspreisen abweichen. Die endgültigen Preise der zu erbringenden Leistungen werden unmittelbar vor Beginn der Arbeiten festgelegt und auf der Auftragsbestätigung vermerkt. Pauschalpreisvereinbarungen stellen eine Ausnahmeregelung dar. Sie gelten jeweils für die Dauer von sechs Monaten. Nach Ablauf dieser sechs Monate verlängern sie sich automatisch um weitere sechs Monate. Pauschalpreisvereinbarungen können ohne Angabe von Gründen von einer der beiden Parteien mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Ende der regulären Laufzeit aufgekündigt werden. Der Kunde akzeptiert diese Preise mit seiner Unterschrift auf der Auftragsbestätigung bzw. der Pauschalpreisvereinbarung.
§ 10 Gültigkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben Gültigkeit, soweit keine anderweitige Vereinbarung zwischen den Geschäftsparteien getroffen wurde. Vereinbarungen, die von den hier aufgeführten Bedingungen abweichen, sind schriftlich zu verfassen. Anderweitige Vereinbarungen, die einen oder mehrere Teile der Geschäftsbedingungen betreffen, nehmen keinen Einfluss auf die Gültigkeit der übrigen Bedingungen. Sofern eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.